Erwägungsgrund 36 32014L0059
Vertrauliche Informationen in Sanierungs- und Abwicklungsplänen sollten angesichts der sensiblen Art der in ihnen enthaltenen Informationen den in dieser Richtlinie festgelegten Geheimhaltungsvorschriften unterliegen.
Vertrauliche Informationen in Sanierungs- und Abwicklungsplänen sollten angesichts der sensiblen Art der in ihnen enthaltenen Informationen den in dieser Richtlinie festgelegten Geheimhaltungsvorschriften unterliegen.