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Derzeit sind die Verfahren für die Abwicklung von Instituten auf Unionsebene nicht harmonisiert. Einige Mitgliedstaaten wenden auf Institute die gleichen Verfahren wie auf andere insolvente Unternehmen an, die in bestimmten Fällen für Institute angepasst wurden. Zwischen den Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die die Insolvenz von Instituten in den Mitgliedstaaten regeln, bestehen erhebliche inhaltliche und verfahrensmäßige Unterschiede. Darüber hinaus hat die Finanzkrise aufgezeigt, dass sich die allgemeinen Insolvenzverfahren für Unternehmen nicht immer für Institute eignen, da sie u. U. nicht immer eine ausreichend rasche Intervention, den Fortbestand der kritischen Funktionen von Instituten und die Wahrung der Finanzstabilität sicherstellen.
die Notwendigkeit von Maßnahmen für die Harmonisierung von Insolvenzverfahren für ausgefallene Institute.
Unter Berücksichtigung der Auswirkungen, die der Ausfall eines Instituts aufgrund der Art seiner Geschäftstätigkeiten, seiner Beteiligungsstruktur, seiner…
Einige Mitgliedstaaten haben bereits Gesetzesänderungen verabschiedet, die Mechanismen zur Abwicklung ausfallender Institute einführen. Andere haben ihre…
Die Finanzkrise hat gezeigt, dass es auf der Ebene der Union eindeutig an angemessenen Instrumenten für den wirksamen Umgang mit unsoliden oder ausfallenden…
Um die Kohärenz mit den vorhandenen Unionsrechtsvorschriften auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen und das höchstmögliche Niveau an Finanzstabilität für…
Um diese Probleme zu bewältigen, hat es sich als notwendig erwiesen, den Abwicklungsrahmen für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (im Folgenden „Institute“)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.