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Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals und des Ergänzungskapitals die Verluste bei Nichttragfähigkeit des emittierenden Instituts voll absorbieren. Folglich sollten die Abwicklungsbehörden gehalten sein, diese Instrumente voll herabzuschreiben oder sie zum Zeitpunkt der Nichttragfähigkeit des Instituts und vor Einleitung von Abwicklungsmaßnahmen in Instrumente des harten Kernkapitals umzuwandeln. Zu diesem Zweck sollte der Zeitpunkt der Nichttragfähigkeit des Instituts als der Zeitpunkt verstanden werden, zu dem die relevante Behörde bestimmt, dass das Institut die Bedingungen für eine Abwicklung erfüllt, bzw. als der Zeitpunkt, zu dem die Behörde beschließt, dass das Institut ohne Herabschreibung oder Umwandlung dieser Kapitalinstrumente nicht mehr existenzfähig wäre. Die Tatsache, dass die Instrumente von den Behörden unter von dieser Richtlinie vorgesehenen Umständen herabgeschrieben oder umgewandelt werden, sollte in den Bedingungen für das jeweilige Instrument und in allen Prospekten oder Angebotsunterlagen vermerkt werden, die im Zusammenhang mit den Instrumenten veröffentlicht oder bereitgestellt werden.
Um eine Umwandlung der relevanten Kapitalinstrumente und der berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten nach Artikel 59 Absatz 1a gemäß Absatz 1 Buchstaben b, c…
Liegen bei einem Institut oder einem gruppenangehörigen Unternehmen die Abwicklungsvoraussetzungen gemäß § 62 oder § 64 vor, so hat die Abwicklungsbehörde nach…
Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass die Abwicklungsbehörden umgehend und gemäß Artikel 60 bei den von einem Institut oder einem Unternehmen im Sinne von…
Der Nennwert der Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals wird — je nachdem, welcher Wert niedriger ist — in dem zur Verwirklichung der Abwicklungsziele nach…
Für den Fall, dass ein Institut ausfällt oder wahrscheinlich ausfällt, sollten die nationalen Abwicklungsbehörden über ein harmonisiertes Mindestpaket an…
Durch die Richtlinie 2014/59/EU wurde den nationalen Abwicklungsbehörden die Befugnis zur Herabschreibung und Umwandlung von Kapitalinstrumenten übertragen, da…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.