Erwägungsgrund 28 CRR
Angesichts der Zunahme in der Zahl der Aufgaben, die der EBA mit dieser Verordnung und der Richtlinie 2013/36/EU übertragen werden, sollten das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission sicherstellen, dass angemessene personelle und finanzielle Ressourcen umgehend bereitgestellt werden.