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Es wäre ebenfalls für jede Person und insbesondere für jeden Marktteilnehmer hilfreich, einen leichten Zugang zu den öffentlichen Informationen über die von den Mitgliedstaaten als nationale Kulturgüter eingestuften oder definierten Kulturgüter zu haben. Die Mitgliedstaaten sollten sich darum bemühen, dass der Zugang zu diesen öffentlichen Informationen vereinfacht wird.
Dienstleistungserbringer und -empfänger müssen leichten Zugang zu bestimmten Arten von Informationen haben. Jeder Mitgliedstaat sollte im Rahmen dieser…
Jeder Mitgliedstaat sollte sicherstellen, dass der Öffentlichkeit insbesondere über das Internet geeignete und regelmäßig aktualisierte Informationen über die…
Aufgrund und im Rahmen von Artikel 36 AEUV haben die Mitgliedstaaten das Recht, ihre nationalen Kulturgüter zu bestimmen und die notwendigen Maßnahmen zu deren…
In Artikel 36 AEUV wird die Vielfalt der nationalen Regelungen zum Schutz der nationalen Kulturgüter anerkannt. Um gegenseitiges Vertrauen, Bereitschaft zur…
Um den Zugang der Unionsbürger zum europäischen Kulturerbe zu fördern, muss außerdem dafür gesorgt werden, dass verwaiste Werke, die in einem Mitgliedstaat…
Um im Zusammenhang mit der Nutzung von Kommunikationsdiensten auf im öffentlichen Interesse liegende Fragen eingehen und einen Beitrag zum Schutz der Rechte und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.