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Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass geeignete Überprüfungen und wirksame Inspektionen durchgeführt werden, damit die ordnungsgemäße Durchsetzung dieser Richtlinie gewährleistet wird. Der Umstand, dass ein Aufenthaltstitel für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer ausgestellt wurde, sollte die Mitgliedstaaten nicht darin beeinträchtigen oder daran hindern, während des unternehmensinternen Transfers ihre arbeitsrechtlichen Vorschriften anzuwenden, die im Einklang mit dem Unionsrecht darauf abzielen, die Einhaltung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen nach Artikel 18 Absatz 1 dieser Richtlinie zu überprüfen.
Wird der Aufenthaltstitel für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer von einem Mitgliedstaat ausgestellt, der den Schengen-Besitzstand nicht…
Hat ein Mitgliedstaat die Zulassung eines Drittstaatsangehörigen, der die Kriterien dieser Richtlinie erfüllt, beschlossen, so ist diesem ein Aufenthaltstitel…
Zur Bekämpfung des etwaigen Missbrauchs dieser Richtlinie sollten die Mitgliedstaaten den Aufenthaltstitel eines unternehmensintern transferierten Arbeitnehmers…
Wird ein Aufenthaltstitel für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer von einem Mitgliedstaat ausgestellt, der den Schengen-Besitzstand nicht…
Um die mit dieser Richtlinie geschaffenen besonderen Vorschriften attraktiver zu machen und die Entfaltung aller erwarteten Vorteile für die…
Üben unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer ihr Recht auf Mobilität aus, so sollte der zweite Mitgliedstaat unter bestimmten Bedingungen imstande sein,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.