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Da unternehmensinterne Transfers eine befristete Migration darstellen, sollte die Höchstdauer eines Transfers in die Union, einschließlich der Mobilität zwischen den Mitgliedstaaten, für Führungskräfte und Spezialisten nicht mehr als drei Jahre und für Trainees nicht mehr als ein Jahr betragen; danach sollten die Betreffenden in ein Drittland zurückkehren, sofern sie nicht auf anderer Grundlage einen Aufenthaltstitel nach nationalem oder Unionsrecht erhalten. Die Höchstdauer des Transfers sollte der kumulierten Dauer der aufeinanderfolgend ausgestellten Aufenthaltstitel für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer entsprechen. Nachdem der Drittstaatsangehörige das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten verlassen hat, kann ein anschließender Transfer in die Union erfolgen.
Die Höchstdauer des unternehmensinternen Transfers beträgt für Führungskräfte und Spezialisten drei Jahre und für Trainees ein Jahr; danach müssen sie das…
Die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltstitel für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer beträgt — je nachdem, welche Zeitspanne kürzer ist — mindestens ein…
der Ausländer sich schon länger als drei Jahre in der Europäischen Union aufhält oder, falls es sich um einen Trainee handelt, länger als ein Jahr in der…
bei Führungskräften und bei Spezialisten für die Dauer des Transfers, höchstens jedoch für drei Jahre und
Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen von dem ersten Mitgliedstaat ausgestellten Aufenthaltstitel für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer…
Es ist Ziel dieser Richtlinie, die Mobilität unternehmensintern transferierter Arbeitnehmer innerhalb der Union zu erleichtern und den mit der Abordnung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.