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Schwierigkeiten beim Zugang zu Informationen über die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen stellen sehr oft den Grund dafür dar, dass die Dienstleistungserbringer die geltenden Bestimmungen nicht anwenden. Die Mitgliedstaaten sollten daher sicherstellen, dass entsprechende Informationen allgemein kostenlos und wirksam zur Verfügung gestellt werden, und zwar nicht nur den Dienstleistungserbringern aus anderen Mitgliedstaaten, sondern auch den betroffenen entsandten Arbeitnehmern.
Die Mitgliedstaaten ergreifen geeignete Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Informationen über die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen gemäß Artikel 3…
Dienstleistungserbringer und -empfänger müssen leichten Zugang zu bestimmten Arten von Informationen haben. Jeder Mitgliedstaat sollte im Rahmen dieser…
Um die wirksame Verwirklichung des freien Dienstleistungsverkehrs sicherzustellen und zu gewährleisten, dass Dienstleistungsempfänger und -erbringer…
Dienstleistungserbringer, die in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen sind, sollten die zuständigen Behörden in dem Aufnahmemitgliedstaat unverzüglich von…
Es ist wichtig, dass die Nutzer umfassend über die angebotenen Leistungen des Universaldienstes unterrichtet werden, und dass die Postdiensteanbieter über die…
Arbeitgeber sollten darüber hinaus verpflichtet werden, den zuständigen Behörden die Beschäftigung eines Drittstaatsangehörigen zu melden, damit den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.