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Die Transportgefahren und -risiken sowie die Druckgefahren und -risiken bestimmter Druckgeräte im Binnenland, die von internationalen Abkommen über ihre internationale Beförderung erfasst werden, werden in Unionsrichtlinien behandelt, die sich auf diese Abkommen stützen. Durch die genannten Richtlinien wird die Anwendung dieser Abkommen auf die Beförderung im Binnenland ausgedehnt, damit der freie Warenverkehr für gefährliche Güter gewährleistet ist und gleichzeitig die Sicherheit bei ihrer Beförderung erhöht wird. Diese Druckgeräte, die von der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2010/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates erfasst werden, sollten vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausgenommen werden.
Diese Richtlinie gilt nicht für ortsbewegliche Druckgeräte, die ausschließlich zur Beförderung gefährlicher Güter zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern…
Um die Sicherheit ortsbeweglicher Druckgeräte, die für die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland zugelassen sind, zu verbessern und den freien Verkehr…
Für manche Druckgeräte gelten jedoch andere, auf Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gestützte Richtlinien. In den…
Um die Beförderungsvorgänge zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern nicht zu behindern, sollte diese Richtlinie nicht für ortsbewegliche Druckgeräte gelten,…
Andere Druckgeräte, die einem maximal zulässigen Druck von mehr als 0,5 bar ausgesetzt sind und ein relevantes Druckrisiko aufweisen, für die jedoch sowohl der…
Bestimmte Druckgeräte weisen kein bedeutendes Druckrisiko auf, obwohl sie einem maximal zulässigen Druck (PS) von mehr als 0,5 bar ausgesetzt sind. Der freie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.