Erwägungsgrund 1 32010L0035
Die Verabschiedung der Richtlinie 1999/36/EG des Rates vom 29. April 1999 über ortsbewegliche Druckgeräte war ein erster Schritt, um die Sicherheit bei der Beförderung solcher Geräte zu erhöhen und gleichzeitig den freien Verkehr ortsbeweglicher Druckgeräte im Verkehrsbinnenmarkt zu gewährleisten.