Erwägungsgrund 5 32016L0882RICHTLINIE (EU) 2016/882 DER KOMMISSION vom 1. Juni 2016 zur Änderung der Richtlinie 2007/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf sprachliche Anforderungen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2007/59/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 7 32008L0022RICHTLINIE 2008/22/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2008 zur Änderung der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, im Hinblick auf die der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse
Die Richtlinie 2004/109/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 7 32014L0081RICHTLINIE 2014/81/EU DER KOMMISSION vom 23. Juni 2014 zur Änderung von Anhang II Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug in Bezug auf Bisphenol A (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2009/48/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 5 32007L0075RICHTLINIE 2007/75/EG DES RATES vom 20. Dezember 2007 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf bestimmte befristete Bestimmungen über die Mehrwertsteuersätze
Die Richtlinie 2006/112/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 7 32009L0047RICHTLINIE 2009/47/EG DES RATES vom 5. Mai 2009 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf ermäßigte Mehrwertsteuersätze
Die Richtlinie 2006/112/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 7 32008L0030RICHTLINIE 2008/30/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2008 zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen im Hinblick auf die der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2006/43/EG sollte daher entsprechend geändert werden.