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In Bezug auf die Sicherheit in Tunneln innerhalb der Union wurden, auch aufgrund der Richtlinie 2004/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates , erhebliche Verbesserungen erzielt. Um die vollständige Wirksamkeit dieser Verbesserungen sicherzustellen, muss gewährleistet sein, dass die Fahrer die Grundsätze für sicheres Fahren in Tunneln kennen und verstehen und sie in ihrem Verhalten im Straßenverkehr anwenden können. Die Anforderungen an die theoretische und praktische Prüfung in der Richtlinie 91/439/EWG des Rates wurden daher durch die Richtlinie 2008/65/EG der Kommission entsprechend geändert. Ebenso sollten diese Anforderungen in der Richtlinie 2006/126/EG (Neufassung) geändert werden.
Richtlinie 2004/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Mindestanforderungen an die Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen…
Mit der Richtlinie 2004/49/EG wurde ein gemeinsamer Regelungsrahmen für die Eisenbahnsicherheit geschaffen, wobei der Inhalt der Sicherheitsvorschriften, die…
Die Richtlinie 2004/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ist erheblich geändert worden. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, im Rahmen der…
Die Mitgliedstaaten gewährleisten die Sicherheit von Abschnitten des Straßennetzes, die an unter die Richtlinie 2004/54/EG fallende Straßentunnel angrenzen,…
Zahlreiche technische Standards und Anforderungen im Bereich der Fahrzeugsicherheit sind in den letzten Jahren in der Union verabschiedet worden. Durch ein…
Die Richtlinien 2004/114/EG und 2005/71/EG des Rates müssen in einigen Punkten geändert werden. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt sich eine Neufassung dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.