Erwägungsgrund 1 32019L1936
In der Mitteilung der Kommission vom 20. Juli 2010 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Ein europäischer Raum der Straßenverkehrssicherheit: Leitlinien für die Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit 2011–2020“ heißt es, dass das strategische Ziel der Union darin besteht, die Zahl der Verkehrstoten bis 2020 im Vergleich zu 2010 zu halbieren und bis 2050 auf annähernd null zu reduzieren. Die Fortschritte bei der Verwirklichung dieser Ziele sind jedoch in den letzten Jahren ins Stocken geraten. In seinen Schlussfolgerungen vom 8. Juni 2017 zur Straßenverkehrssicherheit — zur Unterstützung der Erklärung von Valletta vom März 2017 — hat der Rat ein neues Zwischenziel gebilligt, wonach die Zahl der schweren Verletzungen bis 2030 gegenüber 2020 halbiert werden soll. Daher müssen größere Anstrengungen unternommen werden, damit diese beiden Ziele verwirklicht werden.