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Durch maritime Raumplanung wird zur wirksamen Koordinierung der maritimen Tätigkeiten und zur nachhaltigen Nutzung der Meeres- und Küstenressourcen beigetragen, indem ein Rahmen für die konsequente, transparente, nachhaltige und faktengestützte Beschlussfassung geschaffen wird. Im Interesse der Verwirklichung der Ziele dieser Richtlinie sollte darin festgelegt werden, dass ein in einem oder mehreren maritimen Raumordnungsplänen resultierendes Verfahren für die maritime Raumplanung eingeführt werden muss, bei dem den Wechselwirkungen zwischen Land und Meer Rechnung getragen und durch das die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten gefördert werden sollte. Durch diese Richtlinie sollten — unbeschadet des Besitzstands der Union in den Bereichen Energie, Verkehr, Fischerei und Umwelt —, insbesondere in Bezug auf die konkrete Wahl der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Art, wie sie die sektorspezifischen Politiken verfolgen, keine weiteren neuen Verpflichtungen auferlegt werden; vielmehr sollte mit ihr darauf abgezielt werden, über das Raumordnungsverfahren zu diesen Politiken beizutragen.
Bei der Ausarbeitung und Umsetzung der maritimen Raumplanung ziehen die Mitgliedstaaten wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte in Erwägung, um die…
Meeres- und küstengestützte Tätigkeiten sind oftmals eng miteinander verzahnt. Um die nachhaltige Nutzung des Meeresraums zu fördern, sollte die maritime…
Um eine nachhaltige Koexistenz der Nutzungsarten und gegebenenfalls die zweckmäßige Aufteilung der jeweiligen Nutzung des Meeresraums zu fördern, sollte ein…
Das wesentliche Ziel der maritimen Raumplanung besteht darin, die nachhaltige Entwicklung zu fördern, die Nutzung des Meeresraums für unterschiedliche Zwecke zu…
Um die Ziele dieser Richtlinie zu erreichen, sollte die maritime Raumplanung das gesamte Spektrum von der Ermittlung der Probleme und Chancen über die…
Die maritime Raumplanung wird unter anderem zur Verwirklichung der Ziele der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates , der Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.