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Die Kommission wird entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates von der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs bei der wirksamen Umsetzung einschlägiger bindender Rechtsakte der Union und bei der Ausübung der darin der Kommission übertragenen Aufgaben unterstützt.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit…
Die durch die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffene Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs sollte…
Die durch die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtete Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs sollte…
Um sicherzustellen, dass von Schiffen ausgehende Einleitungen rechtzeitig entdeckt und die Täter ermittelt werden, ist eine weitergehende wirksame…
Die durch die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtete Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA)…
Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates bestimmt, dass es zu den Hauptaufgaben der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.