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Die durch die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtete Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs sollte die Kommission bei deren Inspektionsaufgaben in Bezug auf Schiffe, einschlägige Unternehmen sowie anerkannte Organisationen zur Gefahrenabwehr technisch unterstützen.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit…
Um sicherzustellen, dass von Schiffen ausgehende Einleitungen rechtzeitig entdeckt und die Täter ermittelt werden, ist eine weitergehende wirksame…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 ist eine Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (im Folgenden als „Agentur“ bezeichnet) errichtet worden,…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates muss die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (nachstehend…
Die durch die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffene Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA)…
Im Rahmen ihrer technischen Unterstützung für die Kommission gemäß Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 stellt die Europäische…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.