Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Bestimmungen über die Vergütung sollten die vollständige Wahrnehmung der durch den Vertrag über die Europäische Union (EUV), den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) garantierten Grundrechte, die allgemeinen Grundsätze des nationalen Vertrags- und Arbeitsrechts, geltende Rechtsnormen in Bezug auf die Rechte von Anteilseignern und die Beteiligung und die allgemeinen Zuständigkeiten der Verwaltungs- und Aufsichtsorgane der betroffenen Gesellschaften sowie gegebenenfalls die Befugnis der Sozialpartner, Tarifverträge im Einklang mit nationalem Recht und nationaler Praxis abzuschließen und durchzusetzen, nicht berühren.
Bei der Anwendung dieser Verordnung wird Artikel 152 AEUV uneingeschränkt eingehalten, und bei den im Rahmen dieser Verordnung ausgesprochenen Empfehlungen…
Die Bestimmungen bezüglich der Vergütung sollten von der vollständigen Wahrnehmung der durch die Verträge garantierten Grundrechte, insbesondere von den…
Von den Vergütungsregelungen unberührt bleiben sollten die durch Artikel 153 Absatz 5 AEUV garantierte uneingeschränkte Wahrnehmung der Grundrechte, die…
Bei der Anwendung dieser Verordnung sollte Artikel 152 AEUV uneingeschränkt eingehalten werden, und bei den im Rahmen dieser Verordnung ausgesprochenen…
Wie andere Rechtsakte, die auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung beruhen, berührt auch diese Richtlinie nicht die Verpflichtung zur Achtung der…
Der Rechtsrahmen, der der Kommission ermöglicht, eine oder mehrere europäische Normungsorganisationen zu beauftragen, eine europäische Norm oder ein Dokument…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.