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Für einen reibungslosen Kontowechsel ist die Kooperation des übertragenden Zahlungsdienstleisters erforderlich. Der empfangende Zahlungsdienstleister sollte vom übertragenden Zahlungsdienstleister alle Informationen erhalten, die im Hinblick auf die Übertragung der Zahlungen auf das andere Zahlungskonto notwendig sind. Diese Informationen sollten sich jedoch auf den für den Kontowechsel erforderlichen Umfang beschränken.
soweit er nicht über alle Informationen verfügt, die er für die Mitteilung nach Nummer 3 benötigt, den Verbraucher oder den übertragenden Zahlungsdienstleister…
„empfangender Zahlungsdienstleister“ den Zahlungsdienstleister, an den die für die Durchführung eines Kontowechsels erforderlichen Informationen übertragen…
Aufgaben des übertragenden und des empfangenden Zahlungsdienstleisters bei jedem Schritt des Kontowechselverfahrens gemäß Artikel 10;
dem empfangenden Zahlungsdienstleister und dem Verbraucher eine Liste der bestehenden Daueraufträge und die beim übertragenden Zahlungsdienstleister verfügbaren…
Das Verfahren bei einem Kontowechsel sollte für die Verbraucher möglichst unkompliziert sein. Entsprechend sollten die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass der…
Für Verbraucher bestehen nur dann Anreize für einen Zahlungskontowechsel, wenn das Verfahren nicht mit einem übermäßigen bürokratischen und finanziellen Aufwand…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.