Erwägungsgrund 14 32014L0092
Die in dieser Richtlinie enthaltenen Begriffsbestimmungen sollten so weit wie möglich denen in anderen Gesetzgebungsakten der Union entsprechen, insbesondere den in der Richtlinie 2007/64/EG und in der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates enthaltenen Begriffsbestimmungen.