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Verbrauchern sollte der Zugang zu einer Reihe grundlegender Zahlungsdienste garantiert werden. Die mit einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen verbundenen Dienste sollten die Möglichkeit der Einzahlung von Geldbeträgen und der Abhebung von Bargeld vorsehen. Die Verbraucher sollten wesentliche Zahlungsvorgänge wie den Erhalt von Löhnen bzw. Gehältern oder sonstigen Leistungen, die Bezahlung von Rechnungen oder Steuern sowie den Erwerb von Waren und Dienstleistungen, unter anderem im Wege von Lastschriften, Überweisungen oder mit einer Zahlungskarte, abwickeln können. Die entsprechenden Dienste sollten den Online-Kauf von Waren und Dienstleistungen erlauben und den Verbrauchern die Möglichkeit bieten, Zahlungen über das Online-System des Kreditinstituts — sofern vorhanden — in Auftrag zu geben. Ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen sollte jedoch nicht auf die Möglichkeit der Online-Nutzung beschränkt sein, da dies ein Hindernis für Verbraucher ohne Internetzugang darstellen würde. Die Mitgliedstaaten sollten dafür Sorge tragen, dass es für Dienste im Zusammenhang mit der Eröffnung, der Führung und der Schließung des Zahlungskontos sowie für die Einzahlung von Geldbeträgen und die Abhebung von Bargeld und für die Vornahme von Zahlungsvorgängen mit Zahlungskarten — ausgenommen Kreditkarten — keine Begrenzung der Zahl der Vorgänge gibt, die dem Verbraucher gemäß den in dieser Richtlinie festgelegten spezifischen Preisbildungsregeln zur Verfügung stehen. Bezüglich der Ausführung von Überweisungen und Lastschriften sowie von Zahlungen mittels einer Kreditkarte im Zusammenhang mit dem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen sollten die Mitgliedstaaten eine Mindestzahl von Vorgängen festlegen können, die dem Verbraucher gemäß den in dieser Richtlinie festgelegten spezifischen Preisregelungen zur Verfügung stehen, sofern die Dienste, auf die sich diese Vorgänge beziehen, der privaten Nutzung durch den Verbraucher dienen. Wenn die Mitgliedstaaten festlegen, was als private Nutzung gilt, sollten sie dem gegebenen Verbraucherverhalten und der allgemeinen geschäftlichen Praxis Rechnung tragen. Die für Vorgänge oberhalb der Mindestzahl von Vorgängen verlangten Entgelte sollten in keinem Fall höher sein als diejenigen, die nach der üblichen Preisgestaltung des Kreditinstituts verlangt werden.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Verbraucher über sein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen Zahlungsvorgänge in den Geschäftsräumen des…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass in ihrem Hoheitsgebiet Verbrauchern Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen von allen oder einer ausreichend großen…
Mitgliedstaaten und Kreditinstitute sollten den Verbrauchern klare und verständliche Informationen über das Recht auf Eröffnung und Nutzung eines Zahlungskontos…
Bei der Festlegung der bei einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen anzubietenden Dienste und der einzuschließenden Mindestzahl von Vorgängen sollte…
Damit sichergestellt ist, dass Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen für einen möglichst großen Kreis von Verbrauchern zugänglich sind, sollten sie…
Nur unter bestimmten Umständen sollten Kreditinstitute die Eröffnung eines Zahlungskontos mit grundlegenden Funktionen ablehnen oder einen Vertrag über ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.