Erwägungsgrund 1 32014L0099
Gemäß der Richtlinie 2009/126/EG können die Artikel 4 und 5 der Richtlinie erforderlichenfalls im Interesse der Übereinstimmung mit maßgeblichen Normen des Europäischen Komitees für Normung (CEN) an den technischen Fortschritt angepasst werden.