Erwägungsgrund 3 32014L0099Um die Übereinstimmung mit diesen Normen zu gewährleisten, ist daher eine technische Anpassung der Artikel 4 und 5 der Richtlinie 2009/126/EG erforderlich.
Erwägungsgrund 4 32012D0348BESCHLUSS DES RATES vom 18. Juni 2012 über den Standpunkt, den die Europäische Union in den jeweiligen Ausschüssen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa hinsichtlich der Anpassung der Regelungen Nr. 11, 13H, 30, 44, 49, 54, 64, 101, 106 und 121 an den technischen Fortschritt und hinsichtlich der Anpassung der globalen technischen Regelung Nr. 1 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über Türschlösser und Türaufhängungen an den technischen Fortschritt vertreten soll (2012/348/EU)
Einige, bestimmte Teile oder Merkmale betreffende Anforderungen der UN/ECE-Regelungen Nr. 11, 13H, 30, 44, 49, 54, 64, 101, 106 und 121 sowie der globalen…
Erwägungsgrund 8 32007R0414VERORDNUNG (EG) Nr. 414/2007 DER KOMMISSION vom 13. März 2007 über die technischen Leitlinien für die Planung, die Einführung und den Betrieb der Binnenschifffahrtsinformationsdienste gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2005/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) auf den Binnenwasserstraßen der Gemeinschaft
Die Leitlinien, die der Gegenstand dieser Verordnung sind, entsprechen dem derzeitigen Stand der Technik. Erfahrungen bei der Anwendung der Richtlinie…
Erwägungsgrund 6 32007R0416Die technischen Spezifikationen, die Gegenstand dieser Verordnung sind, entsprechen dem derzeitigen Stand der Technik. Erfahrungen bei der Anwendung der…
Erwägungsgrund 5 32016R1120VERORDNUNG (EU) 2016/1120 DER KOMMISSION vom 11. Juli 2016 zur Änderung des Anhangs IV der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Kommission ist der Auffassung, dass Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt…
Erwägungsgrund 9 32012R0441VERORDNUNG (EU) Nr. 441/2012 DER KOMMISSION vom 24. Mai 2012 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte für Bifenazat, Bifenthrin, Boscalid, Cadusafos, Chlorantraniliprol, Chlorthalonil, Clothianidin, Cyproconazol, Deltamethrin, Dicamba, Difenoconazol, Dinocap, Etoxazol, Fenpyroximat, Flubendiamid, Fludioxonil, Glyphosat, Metalaxyl-M, Meptyldinocap, Novaluron, Thiamethoxam und Triazophos in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Ausgehend von den mit Gründen versehenen Stellungnahmen und dem wissenschaftlichen Bericht der Behörde und unter Berücksichtigung der relevanten Faktoren…