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Aus einem Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission geht hervor, dass es im Hinblick auf die Schaffung ausgewogener Wettbewerbsbedingungen in der Union sinnvoll ist, Verbrennungsanlagen, die von den Auswirkungen örtlicher Klimabedingungen betroffen sind, anhand eines auf die R1-Formel anzuwendenden Klimakorrekturfaktors (Climate Correction Factor, CCF) zu entschädigen. Dieser Faktor sollte auf dem BVT-Merkblatt für Abfallverbrennung basieren.
Die zur Ermittlung des Kompensationsgrades nach § 8 Absatz 2 zu berücksichtigende Emissionsintensität eines Unternehmens ergibt sich aus dem Verhältnis der…
Der auf die R1-Formel anzuwendende Klimakorrekturfaktor sollte auf den klimatischen Gegebenheiten am Standort der Verbrennungsanlage basieren.
Bei Anwendung eines Klimakorrekturfaktors würden einige Verbrennungsanlagen für die Abfallbeseitigung die R1-Schwelle erreichen und würden somit automatisch zu…
In Anhang II der Richtlinie 2008/98/EG wird Fußnote (*) um folgenden Text ergänzt: „Der Wert der Energieeffizienzformel wird mit einem Klimakorrekturfaktor…
Die Kommission sollte überprüfen, ob unionsweit geltende Emissionsgrenzwerte festgelegt und die in Anhang V für bestimmte Großfeuerungsanlagen festgelegten…
Sofern eine Anpassung des Inventars für die Berichtsjahre ab 2025 mit Sachlagen gemäß § 14 Absatz 4 Buchstabe b oder c begründet werden soll, ist zusätzlich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.