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Bei Anwendung eines Klimakorrekturfaktors würden einige Verbrennungsanlagen für die Abfallbeseitigung die R1-Schwelle erreichen und würden somit automatisch zu Verbrennungsanlagen für die energetische Verwertung von Abfällen. Dessen ungeachtet sollte die Anwendung eines solchen Korrekturfaktors ein Anreiz für Verbrennungsanlagen bleiben, eine hocheffiziente Energieerzeugung durch Abfallverbrennung im Einklang mit der Abfallhierarchie und der Zielsetzung der Richtlinie 2008/98/EG zu gewährleisten.
Das in Anhang II der Richtlinie 2008/98/EG angeführte Verfahren R1 betrifft Abfälle, die als Brennstoff oder als anderes Mittel der Energieerzeugung verwendet…
Der auf die R1-Formel anzuwendende Klimakorrekturfaktor sollte auf den klimatischen Gegebenheiten am Standort der Verbrennungsanlage basieren.
Aus einem Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission geht hervor, dass es im Hinblick auf die Schaffung ausgewogener…
Die Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates trägt dazu bei, die Union dem Ziel einer „Recycling-Gesellschaft“ näher zu bringen, indem…
Als Beitrag zur Erreichung der Ziele dieser Richtlinie können die Mitgliedstaaten auf wirtschaftliche Instrumente und sonstige Maßnahmen zurückgreifen, um…
Insbesondere sollte der Kommission die Befugnis erhalten, Kriterien für bestimmte Fragen festzulegen, etwa für die Frage, unter welchen Bedingungen ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.