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Daher wäre die Aufnahme einer gemeinsamen De-minimis-Missbrauchsbekämpfungsvorschrift in die Richtlinie 2011/96/EU sehr hilfreich, um Missbräuche jener Richtlinie zu verhindern und mehr Kohärenz bei ihrer Anwendung in verschiedenen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
Es muss sichergestellt werden, dass die Richtlinie 2011/96/EU nicht von Steuerpflichtigen, die in ihren Anwendungsbereich fallen, missbraucht wird.
Die Richtlinie 2011/96/EU sollte daher entsprechend geändert werden —
Die Richtlinie 2011/96/EU sollte daher entsprechend geändert werden —
Um Marktmissbrauch zuverlässig zu verhindern, sollten die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung dieser Richtlinie den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 596/2014…
Die mit der Anwendung der Richtlinie 96/98/EG gewonnenen Erfahrungen haben gezeigt, dass zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Anwendung und…
Da diese Richtlinie Mindestvorschriften enthält, steht es den Mitgliedstaaten frei, strengere strafrechtliche Bestimmungen zum Marktmissbrauch einzuführen oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.