Art. 6 32014L0112RICHTLINIE 2014/112/EU DES RATES vom 19. Dezember 2014 zur Durchführung der von der Europäischen Binnenschifffahrts Union (EBU), der Europäischen Schifferorganisation (ESO) und der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) geschlossenen Europäischen Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 6 32006L0015RICHTLINIE 2006/15/EG DER KOMMISSION vom 7. Februar 2006 zur Festlegung einer zweiten Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten in Durchführung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und zur Änderung der Richtlinien 91/322/EWG und 2000/39/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 6 32005L0050RICHTLINIE 2005/50/EG DER KOMMISSION vom 11. August 2005 zur Neuklassifizierung von Gelenkersatz für Hüfte, Knie und Schulter im Rahmen der Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 6 32011L0020RICHTLINIE 2011/20/EU DER KOMMISSION vom 2. März 2011 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme des Wirkstoffs Fenoxycarb und zur Änderung der Entscheidung 2008/934/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 6 32010L0087RICHTLINIE 2010/87/EU DER KOMMISSION vom 3. Dezember 2010 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme des Wirkstoffs Fenbuconazol und zur Änderung der Entscheidung 2008/934/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 6 32010L0090RICHTLINIE 2010/90/EU DER KOMMISSION vom 7. Dezember 2010 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme des Wirkstoffs Pyridaben und zur Änderung der Entscheidung 2008/934/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.