Erwägungsgrund 6 32024L1785
Durch die Viehwirtschaft werden in erheblichem Maße Schadstoffe in die Luft und das Wasser emittiert. Um diese Emissionen, darunter Ammoniak-, Methan-, Nitrat- und Treibhausgasemissionen, zu reduzieren und so die Qualität von Luft, Wasser und Böden zu verbessern, ist es notwendig, die Schwellenwerte herabzusetzen, über denen Schweine- und Geflügelhaltungsbetriebe in den Geltungsbereich der Richtlinie 2010/75/EU fallen. Daher sollte die Kommission bewerten, ob Maßnahmen der Union erforderlich sind, um die Emissionen aus der Viehwirtschaft und insbesondere der Haltung von Rindern umfassend anzugehen, und dem Europäischen Parlament und dem Rat darüber Bericht erstatten, wobei das Spektrum der verfügbaren Instrumente und die Besonderheiten des Sektors zu berücksichtigen sind. Parallel dazu sollte die Kommission auf der Grundlage von Fakten bewerten, ob Maßnahmen der Union erforderlich sind, um das Ziel des weltweiten Umweltschutzes in Bezug auf Produkte, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, durch die Vermeidung und Verminderung von Emissionen aus der Tierhaltung in einer Weise zu erreichen, die mit den internationalen Verpflichtungen der Union im Einklang steht, und dem Europäischen Parlament und dem Rat darüber Bericht erstatten.