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Anhang I Abschnitt C der Richtlinie 2008/50/EG enthält Kriterien für die Qualitätssicherung bei der Beurteilung der Luftqualität, die unter Berücksichtigung der von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission aufgestellten Qualitätssicherungsprogramme präzisiert und um die Auflage der Überprüfung des Qualitätskontrollsystems ergänzt werden müssen, damit eine kontinuierliche Genauigkeit der Überwachungsgeräte gewährleistet ist.
Die maßgeblichen Standards für Sicherheitsausrüstung nach § 10a Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 des Luftsicherheitsgesetzes ergeben sich aus Anhang I Abschnitt 12 der…
Um zu gewährleisten, dass die Messungen genau sind und die Datenqualitätsziele gemäß Abschnitt A eingehalten werden, müssen die zuständigen Behörden Folgendes…
Die Richtlinie 2008/50/EG wird wie folgt geändert: (1) Anhang I Abschnitt C erhält folgende Fassung: „C. Qualitätssicherung bei der Beurteilung der Luftqualität…
Diese Verordnung sieht allgemeine Maßnahmen zur Ergänzung der im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 genannten gemeinsamen Grundstandards vor, die dazu…
Anhang III Abschnitte C und D der Richtlinie 2008/50/EG enthalten Kriterien für die Ortbestimmung der Probenahmestellen, die anhand der Erfahrungen bei der…
Die Kriterien für die Qualitätsbewertung und der Inhalt der Qualitätsberichte wie erwähnt in Abschnitt 7 der Anhänge I und II zur Verordnung (EG) Nr. 2150/2002…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.