Erwägungsgrund 11 32024L2881
Für die Beurteilung der Luftqualität sollte ein einheitlicher Ansatz gelten, nach dem gemeinsame Beurteilungskriterien angewendet werden. Bei der Beurteilung der Luftqualität sollte die Größe der der Luftverschmutzung ausgesetzten Bevölkerung und Ökosysteme berücksichtigt werden. Daher sollte das Hoheitsgebiet der einzelnen Mitgliedstaaten in Gebiete, die die Bevölkerungsdichte widerspiegeln, und in Gebietseinheiten für die durchschnittliche Exposition aufgeteilt werden.