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In Anhang VI Abschnitt A der Richtlinie 2008/50/EG ist die Referenzmethode für die Messung bestimmter Schadstoffe festgelegt, die angepasst werden muss, um die im Zuge der Durchführung der Richtlinie gewonnenen Erfahrungen und die aktuellsten Normen für die Entnahme und Messung von Feinstaubproben zu berücksichtigen.
Bei Verwendung des Moduls F des Anhangs II des Beschlusses Nr. 768/2008/EG ist das in Anhang VII der Richtlinie 2013/53/EU beschriebene Verfahren für die…
Anhang V der Richtlinie 2004/107/EG enthält die Referenzmethoden für die Messung von Konzentrationen; diese Methoden sollten aktualisiert werden, um der…
Die Mitgliedstaaten wenden die in Anhang VI Abschnitt A Nummer 8 festgelegte Referenzmethode für die Messung von Ozon an. Andere Messmethoden können angewandt…
Die Mitgliedstaaten wenden die in Anhang VI Abschnitt A und Abschnitt C festgelegten Referenzmessmethoden und Kriterien an.
Die Richtlinie 2008/50/EG wird wie folgt geändert: (1) Anhang I Abschnitt C erhält folgende Fassung: „C. Qualitätssicherung bei der Beurteilung der Luftqualität…
Die einschlägigen Produktparameter sollten durch zuverlässige, genaue und reproduzierbare Messmethoden ermittelt werden, die dem anerkannten Stand der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.