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Freiwillige Systeme spielen eine zunehmend wichtige Rolle beim Nachweis der Einhaltung der in den Richtlinien 98/70/EG und 2009/28/EG festgelegten Nachhaltigkeitsanforderungen. Daher sollte die Kommission die Befugnis erhalten, eine regelmäßige Berichterstattung über die Aktivitäten im Rahmen der freiwilligen Systeme zu verlangen, einschließlich der Systeme, die die Kommission gemäß Artikel 7c Absatz 6 der Richtlinie 98/70/EG und Artikel 18 Absatz 6 der Richtlinie 2009/28/EG bereits anerkannt hat. Diese Berichte sollten veröffentlicht werden, damit mehr Transparenz geschaffen und die Aufsicht durch die Kommission verbessert wird. Außerdem würde die Kommission aufgrund dieser Berichterstattung die erforderlichen Informationen erhalten, um einen Bericht über das Funktionieren der freiwilligen Systeme erstellen zu können, damit bewährte Verfahren aufgezeigt und gegebenenfalls ein Vorschlag für die weitere Förderung derartiger bewährter Verfahren unterbreitet werden können.
Falls dies angesichts der Berichte der freiwilligen Systeme gemäß Artikel 7c Absatz 6 Unterabsatz 2 der Richtlinie 98/70/EG und Artikel 18 Absatz 6 Unterabsatz…
Absatz 6 erhält folgende Fassung: Die Kommission verlangt, dass jedes freiwillige System, zu dem ein Beschluss gemäß Absatz 4 erlassen wurde, der Kommission bis…
In Anbetracht der Erfahrungen der Kommission und der Mitgliedstaaten bei der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1681/94 vom 11. Juli 1994 betreffend…
Um die Bewertung des Programms zu erleichtern, sollte von Beginn an ein geeigneter transparenter Rahmen für eine Überwachung der Durchführung der Maßnahmen und…
In der Mitteilung der Kommission vom 30. April 2007 über die Halbzeitbewertung des Sechsten Umweltaktionsprogramms der Gemeinschaft wird festgestellt, dass die…
Die Verfahren für die Berichterstattung über nicht wiedereinziehbare Beträge sollten die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten nach Artikel 70 der Verordnung (EG)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.