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Die Richtlinie 2011/16/EU des Rates sieht einen verpflichtenden automatischen Austausch bestimmter Informationen zwischen den Mitgliedstaaten vor. Sie sieht außerdem die stufenweise Ausweitung des Anwendungsbereichs auf weitere Arten von Einkünften und Vermögen vor, um grenzüberschreitenden Steuerbetrug und grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu verhindern.
Die Richtlinie 2011/16/EU des Rates sieht für bestimmte Arten von Einkünften und Vermögen überwiegend nicht finanzieller Art, über die Steuerpflichtige in…
Die Richtlinie 2011/16/EU des Rates sieht in einigen Bereichen bereits einen verpflichtenden automatischen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten…
Die Richtlinie 2011/16/EU sieht für fünf konkret benannte Fälle den verpflichtenden spontanen Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten innerhalb…
Es ist anerkannt, dass der verpflichtende automatische Austausch von Informationen ohne Vorbedingung das wirksamste Mittel ist, um die korrekte Festsetzung der…
In den letzten Jahren haben sich grenzüberschreitender Steuerbetrug und grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu einer erheblichen Herausforderung entwickelt…
Wie der Europäische Rat in seiner Aufforderung betont hat, ist es angebracht, die bereits in Artikel 8 Absatz 5 der Richtlinie 2011/16/EU vorgesehene…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.