Erwägungsgrund 5 32015L2115
Die Untergruppe „Chemikalien“ stützte sich bei ihren Beratungen über Formamid auf die Stellungnahme der Französischen Behörde für Ernährungssicherheit, Umwelt- und Arbeitsschutz (ANSES). Die ANSES empfahl, die Emissionen von Formamid aus Puzzlematten in die Luft auf 20 μg/m3 zu begrenzen, gemessen 28 Tage nachdem die neuen Matten ausgepackt worden sind und vor ihrem Verkauf in einer Entgasungskammer eingeschlossen waren, nach einem Prüfverfahren gemäß den ISO-Normen 16000-6 und 16000-9 sowie unter geeigneten Bedingungen für das Stichprobenverfahren innerhalb von Produkten und Produktchargen.