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Formamid ist nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als reproduktionstoxischer Stoff der Kategorie 1B eingestuft. Gemäß Anhang II Teil III Nummer 4 der Richtlinie 2009/48/EG dürfen reproduktionstoxische Stoffe der Kategorie 1B wie Formamid in Spielzeugen in Konzentrationen enthalten sein, die den relevanten Konzentrationen für die Einstufung von Gemischen, die diese Stoffe enthalten, entsprechen oder kleiner sind, d. h. 0,5 % bzw. 5 000 mg/kg (Gehaltsgrenzwert) vor dem 1. Juni 2015 und ab diesem Zeitpunkt 0,3 % bzw. 3 000 mg/kg (Gehaltsgrenzwert). In der Richtlinie 2009/48/EG ist derzeit kein Emissionsgrenzwert für Formamid festgelegt.
Bisphenol A ist nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als reproduktionstoxisch der Kategorie 2 eingestuft. In Ermangelung besonderer Anforderungen darf…
Die Untergruppe „Chemikalien“ empfahl daher auf ihrer Sitzung vom 28. November 2013, Formamid-Emissionen aus Spielzeugmaterialien aus Schaumstoff in Anhang II…
Die Richtlinie 2009/48/EG enthält allgemeine Vorschriften für Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogen, mutagen oder…
In Anhang II Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG wird folgender Eintrag hinzugefügt: Stoff CAS-Nr. Grenzwert „Formamid 75-12-7 20 μg/m3 (Emissionsgrenzwert) nach…
In der Richtlinie 2009/48/EG wurden allgemeine Vorschriften für Stoffe festgelegt, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und…
Nickel ist nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogen der Kategorie 2 eingestuft. Da es keine spezifischen Anforderungen gibt, kann Nickel in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.