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Mit dem Beschluss Nr. 1386/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden „Aktionsprogramm“) wird anerkannt, dass die Emission von Schadstoffen in die Luft in den vergangenen Jahrzehnten spürbar zurückgegangen ist, die Luftverschmutzungswerte in vielen Teilen Europas aber nach wie vor problematisch sind und die Unionsbürger immer noch Luftschadstoffen ausgesetzt sind, die ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden beeinträchtigen können. Dem Aktionsprogramm zufolge leiden die Ökosysteme nach wie vor unter übermäßigen Stickstoff- und Schwefeleinträgen, die durch Verkehrsemissionen, nicht nachhaltige Agrarpraktiken und die Stromerzeugung verursacht werden. In vielen Gebieten der Union gehen die Luftverschmutzungswerte weiterhin über die von der Union festgelegten Grenzwerte hinaus, und die Luftqualitätsstandards der Union entsprechen nach wie vor nicht den Zielvorgaben der Weltgesundheitsorganisation.
Eines der Ziele der Umweltpolitik der Union, wie sie in den Umweltaktionsprogrammen und insbesondere dem mit dem Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen…
In dem durch den Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates verabschiedeten sechsten Umweltaktionsprogramm der Europäischen…
Im siebten allgemeinen Umweltaktionsprogramm der Union, angenommen durch den Beschluss Nr. 1386/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates , wird erneut…
Gemäß dem Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2002 über das Sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen…
Im Einklang mit den Grundsätzen des Artikels 175 Absatz 3 des Vertrags wurde im sechsten Umweltaktionsprogramm der Gemeinschaft, das mit dem Beschluss Nr.…
Eines der im Sechsten Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft, das durch den Beschluss Nr. 1600/2002/EG vom 22. Juli 2002 eingerichtet wurde,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.