Gesetze
Gesetz wird geladen …
Im siebten allgemeinen Umweltaktionsprogramm der Union, angenommen durch den Beschluss Nr. 1386/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates , wird erneut darauf hingewiesen, dass die Union zugesagt hat, ein Luftqualitätsniveau zu erreichen, das nicht zu signifikanten negativen Auswirkungen auf und Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt führt. Im Recht der Union wurden geeignete Emissionsgrenzwerte für die Luftqualität, den Schutz der menschlichen Gesundheit und insbesondere von sensiblen Personen sowie für nationale Emissionsobergrenzen festgelegt . Im Anschluss an ihre Mitteilung vom 4. Mai 2001, mit der das Programm „Saubere Luft für Europa“ (Clean Air for Europe — CAFE) eingerichtet wurde, hat die Kommission am 21. September 2005 eine weitere Mitteilung mit dem Titel „Thematische Strategie zur Luftreinhaltung“ verabschiedet. Eine der Schlussfolgerungen in dieser thematischen Strategie ist, dass zur Erreichung der Luftqualitätsziele der Union die Emissionen des Verkehrssektors (Luftverkehr, Seeverkehr und Landverkehr), der privaten Haushalte und des Energie-, des Agrar- und des Industriesektors weiter gesenkt werden müssen. In diesem Zusammenhang sollte die Aufgabe der Verringerung der Emissionen von Motoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte als Teil einer Gesamtstrategie angegangen werden. Die neuen, als „Stufe V“ bezeichneten Grenzwerte sind eine der Maßnahmen zur Verringerung der gegenwärtig von Fahrzeugen im Betrieb ausgestoßenen Emissionen von Luftschadstoffen, wie z. B. Partikeln, oder von Ozonvorläuferstoffen wie Stickoxiden (NOx) und Kohlenwasserstoffen.
Entsprechend dem sechsten Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft, das mit dem Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates…
Im März 2001 startete die Kommission das Programm „Saubere Luft für Europa“ (CAFE), dessen Grundzüge in einer Mitteilung vom 4. Mai 2005 beschrieben sind. Das…
Eines der Ziele der Umweltpolitik der Union, wie sie in den Umweltaktionsprogrammen und insbesondere dem mit dem Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen…
Eines der im Sechsten Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft, das durch den Beschluss Nr. 1600/2002/EG vom 22. Juli 2002 eingerichtet wurde,…
In dem durch den Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates verabschiedeten sechsten Umweltaktionsprogramm der Europäischen…
Im Einklang mit den Grundsätzen des Artikels 175 Absatz 3 des Vertrags wurde im sechsten Umweltaktionsprogramm der Gemeinschaft, das mit dem Beschluss Nr.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.