Erwägungsgrund 10 32016L2284RICHTLINIE (EU) 2016/2284 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2016 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe, zur Änderung der Richtlinie 2003/35/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/81/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie trägt durch Verbesserung des Wohlbefindens der Unionsbürger auch zur Senkung der durch Luftverschmutzung bedingten Gesundheitskosten in der…
Erwägungsgrund 1 32015L2193Mit dem Beschluss Nr. 1386/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden „Aktionsprogramm“) wird anerkannt, dass die Emission von Schadstoffen…
Erwägungsgrund 15 32013D1386BESCHLUSS Nr. 1386/2013/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. November 2013 über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der Union für die Zeit bis 2020 „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“ (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Union hat zugesagt, ein Luftqualitätsniveau zu erreichen, das nicht zu signifikanten negativen Auswirkungen auf und Risiken für die menschliche Gesundheit…
Erwägungsgrund 2 32016L2284RICHTLINIE (EU) 2016/2284 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2016 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe, zur Änderung der Richtlinie 2003/35/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/81/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Im 7. Umwelt-Aktionsprogramm wird das langfristige Ziel der Union zur Luftqualitätspolitik, ein Luftqualitätsniveau zu erreichen, das nicht zu signifikanten…
Erwägungsgrund 2 32016L0802RICHTLINIE (EU) 2016/802 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Mai 2016 über eine Verringerung des Schwefelgehalts bestimmter flüssiger Kraft- oder Brennstoffe (kodifizierter Text)
Eines der Ziele der Umweltpolitik der Union, wie sie in den Umweltaktionsprogrammen und insbesondere dem mit dem Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen…
Art. 2 Abs. 1 Buchst. c 32013D1386BESCHLUSS Nr. 1386/2013/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. November 2013 über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der Union für die Zeit bis 2020 „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“ (Text von Bedeutung für den EWR)
Schutz der Unionsbürger vor umweltbedingten Belastungen, Gesundheitsrisiken und Risiken für die Lebensqualität;