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In der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 18. Dezember 2013 mit dem Titel „Saubere Luft für Europa“ werden Maßnahmen gefordert, um die Emissionen von Luftschadstoffen aus mittelgroßen Feuerungsanlagen zu begrenzen und so den Regelungsrahmen für den Feuerungssektor zu vervollständigen. Das Programm „Saubere Luft“ ergänzt den in der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 21. September 2005 mit dem Titel „Thematische Strategie zur Luftreinhaltung“ festgelegten Verschmutzungsminderungsfahrplan für 2020 und enthält Zielvorgaben für die Verringerung der Auswirkungen der Luftverschmutzung bis 2030. Damit all diese strategischen Ziele erreicht werden, sollte ein Regelungsfahrplan aufgestellt werden, der Maßnahmen zur Begrenzung der Emissionen aus mittelgroßen Feuerungsanlagen umfasst.
Entsprechend dem sechsten Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft, das mit dem Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates…
Großfeuerungsanlagen tragen erheblich zu Emissionen von Schadstoffen in die Luft bei, die sich in erheblichem Maße auf die menschliche Gesundheit und auf die…
Eines der im Sechsten Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft, das durch den Beschluss Nr. 1600/2002/EG vom 22. Juli 2002 eingerichtet wurde,…
Im März 2001 startete die Kommission das Programm „Saubere Luft für Europa“ (CAFE), dessen Grundzüge in einer Mitteilung vom 4. Mai 2005 beschrieben sind. Das…
Im siebten allgemeinen Umweltaktionsprogramm der Union, angenommen durch den Beschluss Nr. 1386/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates , wird erneut…
Für Gebiete und Ballungsräume, in denen die Schadstoffkonzentrationen in der Luft die einschlägigen Luftqualitätszielwerte oder -grenzwerte gegebenenfalls…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.