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Die Mitgliedstaaten sollten nicht daran gehindert werden, bei der Festlegung von Insolvenzschutzregelungen für Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen die besondere Situation kleinerer Unternehmen zu berücksichtigen, wobei allerdings das gleiche Schutzniveau für Reisende zu gewährleisten ist.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass in ihrem Hoheitsgebiet niedergelassene Reiseveranstalter für den Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters Sicherheit…
Angesichts der Unterschiede im nationalen Recht und in der nationalen Praxis in Bezug auf die Parteien bei einem Pauschalreisevertrag und den Eingang der von…
Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt…
In ihrer Mitteilung vom 18. März 2013 mit dem Titel „Schutz der Fluggäste bei Insolvenz des Luftfahrtunternehmens“ erläutert die Kommission, wie sich der Schutz…
Die grenzübergreifende Dimension des Pauschalreisemarkts wird in der Union zurzeit nicht voll genutzt. Unterschiede im Reiseschutz zwischen den Mitgliedstaaten…
Damit der Schutz vor Insolvenz wirksam ist, sollte er die vorhersehbaren Zahlungsbeträge, die von der Insolvenz eines Reiseveranstalters betroffen sind, und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.