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Angesichts der Unterschiede im nationalen Recht und in der nationalen Praxis in Bezug auf die Parteien bei einem Pauschalreisevertrag und den Eingang der von oder im Namen von Reisenden geleisteten Zahlungen sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, auch von Reisevermittlern zu verlangen, einen Insolvenzschutz abzuschließen.
Sofern dies angesichts von Zahlungen, die Reisevermittler erhalten, gerechtfertigt ist, können die Mitgliedstaaten zusätzlich zu den Reiseveranstaltern auch den…
Die Mitgliedstaaten erkennen jede Insolvenzabsicherung, die ein Reiseveranstalter nach Maßgabe der Maßnahmen seines Niederlassungsmitgliedstaats zur Umsetzung…
Die Mitgliedstaaten sollten nicht daran gehindert werden, bei der Festlegung von Insolvenzschutzregelungen für Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen die…
Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt…
Die grenzübergreifende Dimension des Pauschalreisemarkts wird in der Union zurzeit nicht voll genutzt. Unterschiede im Reiseschutz zwischen den Mitgliedstaaten…
Im Einklang mit der Richtlinie 2006/123/EG ist es angebracht, Vorschriften festzulegen, um zu verhindern, dass die Verpflichtungen im Hinblick auf den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.