Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Erlass dieser Richtlinie erfordert die Anpassung bestimmter Unionsrechtsakte zum Verbraucherschutz. Es sollte insbesondere klargestellt werden, dass die Verordnung (EG) 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates auf Verstöße gegen diese Richtlinie anwendbar ist. Da darüber hinaus die Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in ihrer jetzigen Form nicht für Verträge gilt, die von der Richtlinie 90/314/EWG erfasst sind, ist es notwendig, die Richtlinie 2011/83/EU zu ändern, um sicherzustellen, dass sie weiterhin auf Reiseeinzelleistungen, die Teil verbundener Reiseleistungen sind, Anwendung findet, soweit diese Einzelleistungen anderweitig nicht vom Anwendungsbereich der Richtlinie 2011/83/EU ausgenommen sind und bestimmte in der Richtlinie niedergelegte Verbraucherrechte auch für Pauschalreisen gelten.
Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe g der Richtlinie 2011/83/EU erhält folgende Fassung: „(g) über Pauschalreisen im Sinne des Artikels 3 Nummer 2 der Richtlinie (EU)…
In der Richtlinie 90/314/EWG des Rates sind eine Reihe wichtiger Verbraucherrechte bei Pauschalreisen — unter anderem Informationspflichten, die Haftung von…
Es muss sichergestellt werden, dass diese Richtlinie insbesondere in Fällen, in denen Einzelvorschriften über unlautere Geschäftspraktiken in speziellen…
Um rechtlichen Änderungen in bestimmten Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen und Rechtssicherheit im Interesse der betroffenen Akteure zu gewährleisten, ist es…
Diese Verordnung sollte andere Fluggastrechte nicht beeinträchtigen, wie sie im Gemeinschaftsrecht verankert sind, insbesondere in der Richtlinie 90/314/EWG des…
Das geltende Unionsrecht unter anderem über Finanzdienstleistungen für Verbraucher, Pauschalreisen und Teilzeitnutzungsverträge enthält zahlreiche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.