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Solche Zahlungsauslösedienste beruhen entweder auf dem unmittelbaren oder dem mittelbaren Zugang des Zahlungsauslösedienstleisters zu den Konten des Zahlers. Ein kontoführender Zahlungsdienstleister, der einen Mechanismus für den mittelbaren Zugang bereitstellt, sollte den Zahlungsauslösedienstleistern auch den unmittelbaren Zugang gestatten.
Der kontoführende Zahlungsdienstleister muss
Ein kontoführender Zahlungsdienstleister kann einem Kontoinformationsdienstleister oder einem Zahlungsauslösedienstleister den Zugang zu einem Zahlungskonto…
Der Zahlungsdienstnutzer ist berechtigt, einen Zahlungsauslösedienst oder einen Kontoinformationsdienst zu nutzen, es sei denn, das Zahlungskonto des…
Das Erbringen von Zahlungsauslösediensten ist nicht davon abhängig, ob der Zahlungsauslösedienstleister und der kontoführende Zahlungsdienstleister zu diesem…
Ein kontoführender Zahlungsdienstleister kann einem Kontoinformationsdienstleister oder einem Zahlungsauslösedienstleister den Zugang zu einem Zahlungskonto…
Im Fall von Zahlungsauslösediensten sollten die Rechte und Pflichten der Zahlungsdienstnutzer und der beteiligten Zahlungsdienstleister dem erbrachten Dienst…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.