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Angesichts der Besonderheiten der ausgeübten Tätigkeit und der mit der Bereitstellung von Kontoinformationsdiensten verbundenen Risiken sollte eine besondere Aufsichtsregelung für Kontoinformationsdienstleister vorgesehen werden. Kontoinformationsdienstleistern sollte gestattet werden, ihre Dienste unter Nutzung eines „Europäischen Passes“ grenzüberschreitend zu erbringen.
Der Kontoinformationsdienstleister hat mit dem kontoführenden Zahlungsdienstleister und dem Zahlungsdienstnutzer auf sichere Weise zu kommunizieren. Soweit die…
gegebenenfalls nähere Angaben zu den Maßnahmen, die beim Kreditdienstleistungsinstitut zur Anpassung der internen Verfahren, der Regelungen für die…
Es ist notwendig, einen eindeutigen Rechtsrahmen festzulegen, der die Bedingungen dafür enthält, unter denen Zahlungsauslösedienstleister und…
Bei der Erbringung eines oder mehrerer der von dieser Richtlinie erfassten Zahlungsdienste sollten Zahlungsdienstleister stets Zahlungskonten führen, die…
Darüber hinaus sind im Zuge der technischen Entwicklung in den letzten Jahren eine Reihe ergänzender Dienstleistungen entstanden, wie zum Beispiel…
Es sollte festgelegt werden, welche Kategorien von Zahlungsdienstleistern die Erlaubnis zur unionsweiten Erbringung von Zahlungsdiensten erhalten können,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.