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Es ist wichtig sicherzustellen, dass alle Personen, die Zahlungsdienste erbringen, bestimmten rechtlichen und regulatorischen Mindestanforderungen unterworfen werden. Somit ist es wünschenswert, vorzuschreiben, dass Name und Wohn- bzw. Standort aller Personen, die Zahlungsdienste erbringen registriert werden, einschließlich derjenigen, die nicht sämtliche Voraussetzungen für eine Zulassung als Zahlungsinstitut erfüllen. Dieser Ansatz steht im Einklang mit der Logik der Sonderempfehlung VI der Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“, die die Schaffung eines Mechanismus vorsieht, der es erlaubt, auch solche Zahlungsdienstleister, die nicht alle in der Empfehlung genannten Voraussetzungen erfüllen können, als Zahlungsinstitute zu behandeln. Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten diese Personen in das Register der Zahlungsinstitute aufnehmen, auch wenn die Personen von allen oder einem Teil der Zulassungsvoraussetzungen ausgenommen sind. Jedoch sollte diese Ausnahmemöglichkeit an strikte Bedingungen, d. h. einen bestimmten Wert der Zahlungsvorgänge, geknüpft werden. Zahlungsinstituten, die unter diese Ausnahme fallen, sollte weder Niederlassungsfreiheit noch das Recht auf freien Dienstleistungsverkehr gewährt werden, noch sollten sie diese Rechte indirekt ausüben können, solange sie Mitglieder eines Zahlungssystems sind.
Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass andere Unternehmen als Unternehmen im Sinne des Artikels 1 Absatz 1 Buchstaben a, b, c, e und f sowie andere als die…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Vorschriften für den Zugang zugelassener oder registrierter Zahlungsdienstleister, die juristische Personen sind,…
Die Zulassung als Zahlungsinstitut ist bei den zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats zu beantragen; dem Antrag ist Folgendes beizufügen: Für die…
In diesem Register werden die Zahlungsdienste genannt, für die das Zahlungsinstitut zugelassen bzw. die natürliche oder juristische Person registriert worden…
Zur Vermeidung von Verstößen gegen das Niederlassungsrecht muss vorgeschrieben werden, dass das Zahlungsinstitut, das die Zulassung in einem Mitgliedstaat…
Es sollte vorgesehen werden, dass Gelder der Zahlungsdienstnutzer von den Geldern des Zahlungsinstituts getrennt sind. Schutzanforderungen sind erforderlich,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.