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Der Verbraucher sollte für die elementaren Informationen über ausgeführte Zahlungsvorgänge kein zusätzliches Entgelt zu entrichten haben. Bei Einzelzahlungen sollte der Zahlungsdienstleister diese Informationen nicht getrennt in Rechnung stellen. Ebenso sollte die Information über die Zahlungsvorgänge im Rahmen eines Rahmenvertrags monatlich und kostenlos erfolgen. Da die Preisbildung jedoch transparent sein muss und die Kunden unterschiedliche Bedürfnisse haben, sollten die Parteien vereinbaren können, dass für die häufigere Übermittlung von Informationen oder die Übermittlung zusätzlicher Informationen Entgelte erhoben werden. Um den unterschiedlichen nationalen Gepflogenheiten Rechnung zu tragen, sollten die Mitgliedstaaten vorschreiben können, dass monatliche Kontoauszüge in Papierform stets kostenlos erhältlich sein müssen.
Die Mitgliedstaaten können Zahlungsdienstleistern jedoch vorschreiben, dass die Informationen in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger…
Die Mitgliedstaaten können Zahlungsdienstleistern jedoch vorschreiben, dass die Informationen in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger…
Der Zahlungsdienstleister und der Zahlungsdienstnutzer können Entgelte für darüber hinausgehende Informationen oder für deren häufigere Bereitstellung oder für…
Diese Richtlinie sollte das Recht der Verbraucher festlegen, einschlägige Informationen kostenlos zu erhalten, bevor er an einen Zahlungsdienstvertrag gebunden…
Bei Einzelzahlungen sollte der Zahlungsdienstleister stets lediglich die wichtigsten Informationen von sich aus geben müssen. Da der Zahler in der Regel…
Eine Aufteilung der Entgelte zwischen Zahler und Zahlungsempfänger ist erfahrungsgemäß der beste Weg, da sie die vollautomatisierte Abwicklung von Zahlungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.