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Vertragliche Bestimmungen sollten nicht die Diskriminierung von Verbrauchern mit rechtmäßigem Wohnsitz in der Union aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes bezwecken oder bewirken. Ist in einem Rahmenvertrag beispielsweise das Recht vorgesehen, das Zahlungsinstrument aus objektiv gerechtfertigten Gründen zu sperren, sollte der Zahlungsdienstleister nicht die Möglichkeit haben, dieses Recht in Anspruch zu nehmen, nur weil der Zahlungsdienstnutzer seinen Wohnsitz innerhalb der Union geändert hat.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Union, wenn diese Verbraucher ein Zahlungskonto oder den Zugang zu einem…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass dem Dienstleistungsempfänger keine diskriminierenden Anforderungen auferlegt werden, die auf dessen Staatsangehörigkeit…
Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Union sollten nicht aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes oder aus anderen in Artikel 21 der…
Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass Verbraucher, die ein Zahlungskonto eröffnen wollen, nicht aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnorts…
Gemäß den Vorschriften des Vertrags über den freien Dienstleistungsverkehr sind Diskriminierungen des Dienstleistungsempfängers aufgrund seiner…
Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung im Binnenmarkt beinhaltet, dass einem Dienstleistungsempfänger, insbesondere einem Verbraucher, der Zugriff auf allgemein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.