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Verbraucher mit rechtmäßigem Wohnsitz in der Union sollten nicht aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes oder aus anderen in Artikel 21 der Charta genannten Gründen diskriminiert werden, wenn sie in der Union einen Kreditvertrag beantragen, abschließen oder abgeschlossen haben. Die Möglichkeit, unterschiedliche Bedingungen für den Zugang zu einem Kredit anzubieten, die durch objektive Kriterien hinreichend gerechtfertigt sind, bleibt davon unberührt. Darüber hinaus sollte dies nicht als Verpflichtung für Kreditgeber oder Kreditvermittler verstanden werden, Dienstleistungen in Bereichen zu erbringen, in denen sie nicht geschäftlich tätig sind.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die für die Gewährung eines Kredits zu erfüllenden Bedingungen Verbraucher, die ihren rechtmäßigen Aufenthalt in der…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Union, wenn diese Verbraucher ein Zahlungskonto oder den Zugang zu einem…
Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Union sollten nicht aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes oder aus anderen in Artikel 21 der…
Vertragliche Bestimmungen sollten nicht die Diskriminierung von Verbrauchern mit rechtmäßigem Wohnsitz in der Union aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder…
Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass Verbraucher, die ein Zahlungskonto eröffnen wollen, nicht aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnorts…
In bestimmten Fällen sind Unterschiede bei der Behandlung von Kunden durch die Anwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen für den Zugang, einschließlich der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.