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Die Vorschriften über die Gutschrift des vollen Betrags und die Ausführungsfrist sollten eine gute Praxis darstellen, wenn einer der Zahlungsdienstleister nicht in der Union ansässig ist.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass das Datum der Wertstellung einer Gutschrift auf dem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers spätestens der Geschäftstag…
Die Mitgliedstaaten schreiben dem Zahlungsdienstleister des Zahlers vor, sicherzustellen, dass nach Eingang im Sinne des Artikels 78 der Betrag des…
Im Interesse einer zügigeren unionsweiten Abwicklung von Zahlungen sollte für alle Zahlungsaufträge, die vom Zahler in Euro oder einer Währung eines…
In Anbetracht der spezifischen Merkmale von Unternehmenskunden sollten Überweisungs- oder Lastschriftverfahren für Unternehmenskunden zwar alle anderen…
Diese Verordnung sollte für alle Transaktionen gelten, bei denen der Zahlungsdienstleister des Zahlers und der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers in…
In dieser Verordnung werden Vorschriften für auf Euro lautende Überweisungen und Lastschriften innerhalb der Union festgelegt, bei denen entweder der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.