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Diese Richtlinie sollte nur die vertraglichen Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten zwischen dem Zahlungsdienstnutzer und dem Zahlungsdienstleister zum Gegenstand haben. Allerdings setzt das ordnungsgemäße Funktionieren von Überweisungen und anderen Zahlungsdiensten voraus, dass die Zahlungsdienstleister und ihre zwischengeschalteten Stellen, wie z. B. Verarbeiter, an Verträge gebunden sind, die ihre wechselseitigen Rechte und Pflichten festlegen. Haftungsfragen bilden einen wesentlichen Teil dieser einheitlichen Verträge. Um sicherzustellen, dass die an einem Zahlungsvorgang beteiligten Zahlungsdienstleister und zwischengeschalteten Stellen sich aufeinander verlassen können, muss Rechtssicherheit dahin gehend geschaffen werden, dass ein Zahlungsdienstleister bei Nichtverschulden für Verluste oder gemäß der Haftungsbestimmungen dieser Richtlinie gezahlte Beträge entschädigt wird. Weitere Ansprüche und Einzelheiten der Ausgestaltung des Regressrechts sowie die Frage der praktischen Handhabung von Ansprüchen gegenüber dem Zahlungsdienstleister oder der zwischengeschalteten Stelle, aufgrund eines fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang sollten einer vertraglichen Regelung überlassen bleiben.
Kann in Bezug auf die Haftung eines Zahlungsdienstleisters nach den Artikeln 73, 89 und 90 ein anderer Zahlungsdienstleister oder eine zwischengeschaltete…
Ein reibungslos und effizient funktionierendes Zahlungssystem setzt voraus, dass der Nutzer sich auf die ordnungsgemäße und fristgerechte Ausführung seines…
Die Aufteilung von Verlusten, die durch nicht autorisierte Zahlungsvorgänge verursacht werden, sollte geregelt werden. Für andere Zahlungsdienstnutzer als…
Diese Unwiderruflichkeit sollte nicht die Rechte oder die Pflichten eines Zahlungsdienstleisters nach dem Recht einiger Mitgliedstaaten — soweit sie sich aus…
In dieser Richtlinie sollten die Informationspflichten der Zahlungsdienstleister gegenüber den Zahlungsdienstnutzern festgelegt werden, damit Letztere ein…
Im Fall von Zahlungsauslösediensten sollten die Rechte und Pflichten der Zahlungsdienstnutzer und der beteiligten Zahlungsdienstleister dem erbrachten Dienst…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.