Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 ist die EFSA außerdem zuständig für die Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den einschlägigen nationalen Stellen, die in den Bereichen tätig sind, auf die sich der Auftrag der Behörde erstreckt. Insbesondere ist in Artikel 22 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 vorgesehen, dass die EFSA in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen in den Mitgliedstaaten zu handeln hat und dass die Mitgliedstaaten mit der EFSA zusammenarbeiten müssen, um die Erfüllung ihres Auftrags zu gewährleisten.
Die zuständigen Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten arbeiten zusammen, wann immer dies zur Wahrnehmung der in dieser Richtlinie oder der Verordnung (EU) Nr.…
Die zuständigen Behörden arbeiten untereinander und mit der ESMA für die Zwecke dieser Verordnung zusammen. Sie tauschen Informationen unverzüglich aus und…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 unterstützt die EFSA die Vernetzung der Organisationen, die in dem Bereich tätig sind, auf den sich der Auftrag der…
Die EFTA-Überwachungsbehörde arbeitet eng mit der Kommission zusammen, wenn sie Aufgaben in Bezug auf die EFTA-Staaten ausführt, für die in Bezug auf die…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden die Aufgaben des in der Richtlinie 93/5/EWG genannten wissenschaftlichen…
Zur Erleichterung der Umsetzung sollte die EMSA die Kommission und die Mitgliedstaaten gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.